Arbeitssicherheit – auf den ersten Blick für den Unternehmer ein lästiges Thema. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsamt stellen Forderungen, die Zeit und Geld Kosten. Selbst hat man nicht mehr den Freiraum, sich um diese Belange richtig zu kümmern und eigenen Mitarbeiter die Aufgaben zu übertragen ist ebenso aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich bzw. notwendige Ausbildungen sind zu teuer und langatmig.
ibw betreut Unternehmen, die sich auf Ihre Kernkompetenzen, der Produktion und Weiterentwicklung des Unternehmens konzentrieren wollen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind erfahren und immer auf den aktuellsten Ausbildungsstand.
Durch regelmäßige Begehungen Ihres neuen externen Mitarbeiters werden oft Schwachstellen aufgedeckt, die man vielleicht bisher selbst nicht wahrgenommen hat.
Auch dadurch werden notwendige Veränderungen ermöglicht und angeschoben, die man vielleicht schon lange machen wollte, aber aus verschiedensten Gründen nicht umsetzen konnte (Zeit, ungeklärte technische und rechtliche Sachverhalte, fehlende Lösungsansätze, usw.).
Unsere Erfahrungen helfen Ihnen, auch nach neuen Lösungen und Wegen zu suchen und diese zu finden. Wir nehmen Ihnen das ab, was für Sie nur Fragen aufwirft und Zeit kostet!
Unser Leistungen für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens:
- Stellung externer Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- sicherheitstechnische Beratung bei der Entwicklung und Planung von Maschinen, Anlagen und Arbeitsstätten sowie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen / Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalysen gemäß Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung
- Entwicklung und Vorschlag von organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
- Beratung zu rechtlich geforderten sicherheitstechnischen Prüfungen von Maschinen, Anlagen, Werkzeugen, etc.
- Organisation und Durchführung von Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit gemäß ASiG
- Durchführung von Lärmorientierungsmessungen