Der Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgüter wirft häufig viele ungeklärte Fragen beim Unternehmer, Betriebsleiter und den Mitarbeitern auf:
- was ist beim Umgang mit dem Stoff xy zu beachten?
- sind technische Schutzeinrichtungen erforderlich und wenn ja welche?
- welche persönlichen Schutzausrüstung benötigen die Mitarbeiter?
- wie muss ich den Stoff lagern und welche Lagervorschriften sind zu beachten?
- was muss ich am Arbeitsplatz zusätzlich beachten?
- wie kann ich einen zu Abfall gewordenen Gefahrstoff verwerten/entsorgen?
- Worin besteht der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?
- was ist beim Transport von Gefahrstoffen/Gefahrgüter zu beachten?
- darf ich selbst Gefahrstoffe/Gefahrgüter transportieren und wenn ja, welche, wie und in welcher Menge?
Der Umstand, dass das neben dem Gefahrstoffrecht geltende Gefahrgutrecht mit zu den komplexesten Rechtsbereichen zählt und nicht unbegründet für Neueinsteiger und Laien einen Dschungel aus Gesetzen, Vorschriften, technischen Regeln und wieder dazugehörige Ausnahmenregelungen darstellt, vereinfacht den Sachverhalt nicht, sondern macht diesen nur noch undurchsichtiger. Viele Fragen, bei deren Beantwortung wir Ihnen behilflich sein können. Ein modernes Gefahrstoffmanagement hilft Gefahren für Mitarbeiter zu vermeiden bzw. auf ein notwendiges mögliches Maß zu reduzieren und gefährliche Störfälle im Unternehmen zu verhindern:
Unser Leistungsspektrum zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen:
- Beratung beim Erstellen und Führen von Gefahrstoffverzeichnissen gemäß GefStoffV
- Beratung beim Führen von Sicherheitsdatenblätter
- Erstellung und Fortführung der Betriebsanweisungen
- Beratung und Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen gemäß GefStoffV, BioStoffV, etc.
- Beratung zu Lagereinheiten für Gefahrstoffe (technische Ausführung, Kennzeichnung, Eigenüberwachung, Fremdüberwachung, Führen von Überwachungs-/Prüfdokumenten, Betriebstagebüchern, z. B. nach VAwS, V-VAwS, etc.)
- Stellen eines externen Gefahrgutbeauftragten gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- Ausbildung/Fortbildung von “beauftragten Personen” gemäß GbV