Sie betreiben bereits eine nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlage, oder sind sich unsicher, ob diese genehmigungspflichtig ist oder vielleicht werden kann?
Oder ihrem Nachbar stinkt es, was sie auf Ihrem Betriebsgelände machen, auch wenn Sie gar nichts riechen?
Wir prüfen gerne ihren Gegebenheiten Vorort und klären ab, was in Ihrem Fall notwendig ist.
Wir sind es gewohnt, unsere Kunden kompetent gegenüber den Aufsichtsbehörden zu vertreten und zu betreuen. Oft sind aus Sicht von Behörden Unklarheiten zu der einen oder anderen Angelegenheit vorhanden, die mit Forderungen und Auflagen einhergehen, die für Sie aber nicht akzeptabel sind.
Durch unsere Erfahrungen und langen Kontakt zu den verschiedensten öffentlichen Einrichtungen (Kommunen, Landratsämter, Landesämter für Umweltschutz, etc.), kennen wir die dortigen Denk- und Vorgehensweisen. Wir klären über Sachverhalte auf und loten die Möglichkeiten aus, die notwendig und sinnvoll sind.
Oft kennen wir die Sachbearbeiter schon aus anderen Verfahren. Das Vertrauen, das gegenüber unseren Mitarbeiter hier schon vorhanden ist, können Sie für Ihre Probleme und neuen Projekte direkt nutzen.
Unsere Leistungen in der Übersicht:
- Prüfung und Beurteilung genehmigungsrechtlicher Fragestellungen
- Prüfung und Beurteilung von vorhandenen Genehmigungen, Genehmigungsunterlagen und Bescheiden
- Aufstellung und Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Bau- und BImSchG- Recht
- Korrespondenz mit Behörden in Rücksprache mit Auftraggeber
- Stellen externer Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz gemäß §§ 53, 54 BImSchG
- Beratung zur Auswahl von Abgasreinigungsverfahren
- Beratung und Betreuung zu Ausführung, Bau und Betrieb von Abgasreinigungsanlagen
- Beratung und Betreuung von anstehenden Emissionsmessungen
- Erstellung von Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV
- Erstellung von Emissionserklärungen gemäß BImSchG
- Durchführung von Lärmmessungen
- Aufstellung von Lärmschutzkonzepten mit Durchführung von Lärmberechungen